Neues aus der KITA

Neues aus der KITA

 

Voranmeldung für das Kita – Jahr 2025/26

Anmeldungen erfolgen künftig über das neue, landkreisweite Online-Portal „Little Bird“. Der Anmeldezeitraum beginnt mit der Freischaltung des Portals am 01.03.2025 und endet am 15.03.2025.

Später eingehende Anmeldungen können unter Umständen nicht mehr  für das kommende Kita-Jahr berücksichtigt werden, die Kinder verbleiben aber natürlich auf einer Warteliste und Sie werden umgehend informiert, wenn ein Platz zur Verfügung steht.

 

 

 

Wichtige Informationen:

 

Mit der Einführung des Portals können Kinder ab dem Tag ihrer Geburt für eine Platz angemeldet werden.

Die Anmeldung ist  frühestens 18 Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum möglich. 

 

 

 

Die Plattform "Little Bird" ist ab dem 01. März 2025 unter folgender Adresse erreichbar:

https://kinderbetreuung-landkreis-miesbach.little-bird.de

 

Bei Fragen zu "Little Bird" wenden Sie sich gerne an Frau Lechner vom Landratsamt Miesbach und natürlich an das Leitungsteam, wie bei allen anderen Fragen zum Thema Anmeldung.

 

 

 

Aufnahmekriterien und weitere Infos

 

Für die Einrichtungen wird eine Warteliste geführt. Der Eintrag in diese Liste erfolgt automatisch über die Voranmeldung über die Anmeldeplattform little-bird des Landkreises Miesbach.

Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze werden unter Berücksichtigung des Alters des Kindes sowie sozialer Kriterien (Berufstätigkeit, alleinerziehend, in Ausbildung etc.) vergeben. Die Zuteilung in die einzelnen Gruppen erfolgt durch die Leitung nach pädagogischen und personellen Erfordernissen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Des Weiteren entscheidet die Angabe der Buchungszeiten bei der Voranmeldung über die Gruppenzuordnung. Der Wohnort und die angegebene „Wunschgruppe“ kann bei der Platzvergabe u.U. nicht berücksichtigt werden.

In die Krippe werden vorrangig Kinder aus den Talgemeinden aufgenommen, im Kindergarten vorrangig Kinder aus Tegernsee und Gmund, im Hort ist die Schulzugehörigkeit in der jeweiligen Grundschule ausschlaggebend. Da diese Kommunen die Einrichtung offiziell mittragen. Kindern aus anderen Gemeinden kann nur dann ein Platz gewährt werden, wenn er von keinem anderen Kind aus dem Tal benötigt wird. In diesem Fall muss bei der Heimatgemeinde ein sog. „Gastkinderantrag“ gestellt und dort auch bewilligt werden.

Die Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen erfolgt je nach Platzkapazitäten das ganze Jahr über. Erfahrungsgemäß verlässt ein großer Teil der Kinder die Einrichtung in den Sommermonaten bzw. im Herbst.

Bei Aufnahme in die Einrichtung findet ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung statt.

Bestandteile des Gesprächs sind die Bekanntgabe des Schnuppertages, des ersten Tages in der Einrichtung und das Ausfüllen des Betreuungsvertrages.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Einrichtungen werden in unseren FAQ (KinderkrippeKinderhortKindergarten) beantwortet.